ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AVLB) gültig ab Januar 2021
1. Allgemeines
Für Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Bedingungen; hiervon abweichende auch dann nicht, wenn wir diesen nicht widersprechen. Eine Abänderung der Bedingungen oder der festgelegten Vereinbarungen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses.
2. Bestellung
Der Besteller ist an den Auftrag unwiderruflich 3 Monate ab Bestellung gebunden. Für uns wird der Vertrag erst mit Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Lieferung rechtswirksam.
3. Lieferung
Die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Bei Lieferverzug ist der Besteller zum Vertragsrücktritt mittels eingeschriebenen Briefes unter Setzung einer Nachfrist von 1 Monat berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Rücktritt vom Vertrag oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Transportschäden sind unverzüglich nachweislich dem Transporteur zu melden. Bei einem Auftragswert unter € 50,- exkl. MWSt berechnen wir einen Versandkostenanteil von € 5,- exkl. MWSt.
4. Detaillierungen
Nach Erteilung des Rahmenauftrages wird der Besteller sobald als möglich die zur Erbringung der Lieferung und Leistung notwendige Detaillierung vornehmen. Unterlässt er dies trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen, steht es uns frei, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Verpackung
Das Verpackungsmaterial wird durch den Besteller entsorgt. Alle gelieferten Verpackungen wurden bei Landbell Austria lizenziert.
6. Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Modell verkauft. Geringfügige Abweichungen in Form, Maß und Farbe sowie die technische Weiterentwicklung werden vom Besteller genehmigt.
7. Preise/Zahlung
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erhalten Sie – außer auf Reparaturrechnungen – 3 % Skonto. Sofern uns aus dem Titel des Schadenersatzes nicht höhere Zinsen zustehen, werden ab dem 30. Tag ab Rechnungsdatum die gesetzlichen Zinsen in der Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verrechnet. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Besteller Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Bei Bezahlung des Kaufpreises in Raten tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung einer Rate ein und ist der Restbetrag sofort fällig. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit unseren Forderungen aufzurechnen.
8. Gewährleistungs- und Mängelansprüche
Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware oder Annahme der Werklieferung durch eingeschriebenen Brief mit detaillierter Mängelrüge geltend zu machen. Wandlung oder Preisminderungen sind ausgeschlossen, soweit wir Nachlieferung bzw. Nachbesserung anbieten. Auch bei unwesentlichen behebbaren Mängeln, steht uns das Recht auf Preisminderung zu. Auf die Geltendmachung ganz geringfügiger Mängel verzichtet der Besteller. Die Gewährleistungsfrist wird mit einem Zeitraum von 6 Monaten ab Übernahme der Ware bzw. Werkleistung vereinbart. Außendienstmitarbeiter können nicht rechtswirksam Mängelrügen entgegennehmen.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen und Spesen Eigentümer der Waren. Außer den für den Verbrauch bestimmten Waren dürfen diese nicht Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung übereignet und/oder überlassen werden. Soweit unsere Waren von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung betroffen werden, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen und trägt der Besteller die mit der Pfandfreistellung verbundenen zweckmäßigen Aufwendungen.
10. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag,
bei Verweigerung der Annahme von Waren und Leistungen, bei mangelnder Mitwirkung des Bestellers zur Erfüllung des Kaufvertrages (z.B. Nichtvornahme der Detaillierung des Auftrages) verpflichtet sich der Besteller, eine Stornogebühr von 20 % der Auftragssumme exkl. MWSt zu bezahlen, wobei weitergehende Schadenersatzansprüche vorbehalten bleiben. Wir behalten uns das Wahlrecht auf Geltendmachung der Stornogebühr oder Zuhaltung des Vertrages vor.
11. Abschluss/Inkasso
Außendienstmitarbeiter sind nur zur Vermittlung des Auftrages ermächtigt, zum Inkasso nur mit spezieller Vollmacht.
12. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs anfallende personenbezogene Daten unserer Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.
13. Haftung
Wir haften für alle aus diesem Vertragsverhältnis dem Besteller entstehenden Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand: 1120 Wien
Wella Austria GmbH
Technologiestraße 10 / Europlaza 2E
1120 Wien
Geschäftsführer: Richard Heinritz, Robert Samet
Sitz in Wien – Handelsgericht Wien
Ust.ID: ATU75991205
1. Allgemeines
Für Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Bedingungen; hiervon abweichende auch dann nicht, wenn wir diesen nicht widersprechen. Eine Abänderung der Bedingungen oder der festgelegten Vereinbarungen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses.
2. Bestellung
Der Besteller ist an den Auftrag unwiderruflich 3 Monate ab Bestellung gebunden. Für uns wird der Vertrag erst mit Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Lieferung rechtswirksam.
3. Lieferung
Die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Bei Lieferverzug ist der Besteller zum Vertragsrücktritt mittels eingeschriebenen Briefes unter Setzung einer Nachfrist von 1 Monat berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Rücktritt vom Vertrag oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Transportschäden sind unverzüglich nachweislich dem Transporteur zu melden. Bei einem Auftragswert unter € 50,- exkl. MWSt berechnen wir einen Versandkostenanteil von € 5,- exkl. MWSt.
4. Detaillierungen
Nach Erteilung des Rahmenauftrages wird der Besteller sobald als möglich die zur Erbringung der Lieferung und Leistung notwendige Detaillierung vornehmen. Unterlässt er dies trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen, steht es uns frei, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Verpackung
Das Verpackungsmaterial wird durch den Besteller entsorgt. Alle gelieferten Verpackungen wurden bei Landbell Austria lizenziert.
6. Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Modell verkauft. Geringfügige Abweichungen in Form, Maß und Farbe sowie die technische Weiterentwicklung werden vom Besteller genehmigt.
7. Preise/Zahlung
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erhalten Sie – außer auf Reparaturrechnungen – 3 % Skonto. Sofern uns aus dem Titel des Schadenersatzes nicht höhere Zinsen zustehen, werden ab dem 30. Tag ab Rechnungsdatum die gesetzlichen Zinsen in der Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verrechnet. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Besteller Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Bei Bezahlung des Kaufpreises in Raten tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung einer Rate ein und ist der Restbetrag sofort fällig. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit unseren Forderungen aufzurechnen.
8. Gewährleistungs- und Mängelansprüche
Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware oder Annahme der Werklieferung durch eingeschriebenen Brief mit detaillierter Mängelrüge geltend zu machen. Wandlung oder Preisminderungen sind ausgeschlossen, soweit wir Nachlieferung bzw. Nachbesserung anbieten. Auch bei unwesentlichen behebbaren Mängeln, steht uns das Recht auf Preisminderung zu. Auf die Geltendmachung ganz geringfügiger Mängel verzichtet der Besteller. Die Gewährleistungsfrist wird mit einem Zeitraum von 6 Monaten ab Übernahme der Ware bzw. Werkleistung vereinbart. Außendienstmitarbeiter können nicht rechtswirksam Mängelrügen entgegennehmen.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen und Spesen Eigentümer der Waren. Außer den für den Verbrauch bestimmten Waren dürfen diese nicht Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung übereignet und/oder überlassen werden. Soweit unsere Waren von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung betroffen werden, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen und trägt der Besteller die mit der Pfandfreistellung verbundenen zweckmäßigen Aufwendungen.
10. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag,
bei Verweigerung der Annahme von Waren und Leistungen, bei mangelnder Mitwirkung des Bestellers zur Erfüllung des Kaufvertrages (z.B. Nichtvornahme der Detaillierung des Auftrages) verpflichtet sich der Besteller, eine Stornogebühr von 20 % der Auftragssumme exkl. MWSt zu bezahlen, wobei weitergehende Schadenersatzansprüche vorbehalten bleiben. Wir behalten uns das Wahlrecht auf Geltendmachung der Stornogebühr oder Zuhaltung des Vertrages vor.
11. Abschluss/Inkasso
Außendienstmitarbeiter sind nur zur Vermittlung des Auftrages ermächtigt, zum Inkasso nur mit spezieller Vollmacht.
12. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs anfallende personenbezogene Daten unserer Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.
13. Haftung
Wir haften für alle aus diesem Vertragsverhältnis dem Besteller entstehenden Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand: 1120 Wien
Wella Austria GmbH
Technologiestraße 10 / Europlaza 2E
1120 Wien
Geschäftsführer: Richard Heinritz, Robert Samet
Sitz in Wien – Handelsgericht Wien
Ust.ID: ATU75991205
