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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AVLB)

GÜLTIG AB APRIL 2023

  1. Allgemeines

 Für Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Beding ungen; hiervon abweichende auch dann nicht, wenn wir diesen nicht widersprechen bzw. die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt haben. Eine Abänderung der Bedingungen oder der festgelegten Vereinbarungen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses.

  1. Bestellung

Der Besteller ist an den Auftrag unwiderruflich 3 Monate ab Bestellung gebunden. Für uns wird der Vertrag erst mit Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Lieferung innerhalb der o.g. Frist rechtswirksam.

  1. Lieferung

Die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Bei Lieferverzug ist der Besteller zum Vertragsrücktritt mittels einer schriftlichen Erklärung unter Setzung einer Nachfrist von 1 Monat berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Rücktritt vom Vertrag oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziff. 9 bleibt unberührt. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Transportschäden sind unverzüglich nachweislich dem Transporteur zu melden. Bei einem Brutto-Auftragswert (Mengen x Bruttolistenprei- se) unter Euro 100,- werden Versandkosten in Höhe von Euro 5,- zzgl. MWST berechnet.

  1. Detaillierungen

Nach Erteilung des Rahmenauftrages wird der Besteller sobald als möglich die zur Erbringung der Lieferung und Leistung notwendige Detaillierung vornehmen. Unterlässt er dies trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen, steht es uns frei, vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Verpackung

Das Verpackungsmaterial wird durch den Besteller entsorgt. Alle gelieferten Verpackungen wurden bei Landbell Austria lizenziert.

  1. Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Modell verkauft. Geringfügige Abweichungen in Form, Maß und Farbe sowie die technische Weiterentwicklung werden vom Besteller genehmigt.
  2. Zahlungskonditionen

Es gelten folgende Zahlungskonditionen:

    • 3 % Skonto bei Bankeinzug sofort
    • 2 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Kalendertagen
    • oder Zahlungseingang innerhalb 30 Kalendertagen ohne Abzug Bei Zahlung per Nachnahme ist die Zahlung ohne Abzug fällig.
  1. Preise/Zahlung

Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sofern uns aus dem Titel des Schadenersatzes nicht höhere Zinsen zustehen, werden ab dem 30. Tag ab Rechnungsdatum die gesetzlichen Zinsen in der Höhe von 9,2 %-Punkten über den Basiszinssatz verrechnet. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Besteller Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Bei Bezahlung des Kaufpreises in Raten tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung einer Rate ein und ist der Restbetrag sofort fällig. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, mit unseren Forderungen aufzurechnen. Das gilt nicht für Ansprüche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Der Rechnungsversand für Warenlieferungen erfolgt standardmäßig elektronisch. Widerspricht der Käufer dem elektronischen Rechnungsversand, berechnen wir eine Gebühr von € 2,– (netto) pro Papierrechnung.

  1. Gewährleistungs- und Mängelansprüche

Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware oder Annahme der Werklieferung durch schriftliche Erklärung mit detaillierter Mängelrüge geltend zu machen. Wandlung oder Preisminderungen sind ausgeschlossen, leistungsfrist wird mit einem Zeitraum von 6 Monaten ab Übernahme der Ware bzw. Werkleistung vereinbart. Außendienstmitarbeiter können nicht rechtswirksam Mängelrügen entgegennehmen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen und Spesen Eigentümer der Waren. Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die gelieferte Ware zu verfügen. Er ist jedoch vor der vollständigen Bezahlung nicht befugt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Durch Weiterveräußerung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware entstehende Ansprüche des Käufers gegen Dritte sind im Voraus an Wella abgetreten, Wella nimmt die Abtretung an. Von Zugriffen Dritter auf die im Vorbehaltseigentum stehende Ware ist Wella unverzüglich zu unterrichten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von Wella um mehr als 20%, so gibt Wella Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers frei.

  1. Verzug des Käufers und Haftung

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns soweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  1. Abschluss/Inkasso

Außendienstmitarbeiter sind nur zur Vermittlung des Auftrages ermächtigt, zum Inkasso nur mit spezieller Vollmacht.

  1. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs anfallende personenbezogene Daten unserer Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten. Wir prüfen regel- mäßig vor Vertragsabschlüssen sowie in Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Bonität des Käufers. Dazu arbeiten wir mit Wirtschaftsauskunfteien zusammen.

  1. Haftung

Wir haften für alle aus diesem Vertragsverhältnis dem Besteller entstehenden Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, sofern wesentliche Vertragspflichten oder Leben, Körper oder Gesundheit verletzt worden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand: 1120 Wien

Die Informationen in dieser Preisliste sind nur für die persönliche Verwendung des Kunden bestimmt. Jede widersprechende Verwendung der Inhalte – insbesondere die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder jede Form der Weitergabe an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Wella Austria GmbH untersagt.

Wella Austria GmbH

Technologiestraße 10 Europlaza Bauteil 2E - 4. Stock 1120 Wien, Österreich

Geschäftsführer: Richard Heinritz, Robert Samet Firmensitz in Wien

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